Garantiebedingungen (gültig für Deutschland)
Allgemeine Bedingungen
a) AM.PM gewährt allen Verbrauchern von AM.PM-Produkten diese freiwillige Herstellergarantie, wonach die Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Sie gewährt zusätzliche Rechte unabhängig von den durch Verbraucherschutzgesetze gewährten Rechten. Diese gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Somit verstehen sich die Leistungen aus der Garantie als Ergänzung und nicht als Ersatz für die Rechte, die durch das Verbraucherschutzrecht gewährt werden. Wenn ein Produkt mangelhaft ist, können Verbraucher insbesondere die Rechte aus §§ 434 ff., §§ 474 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches in Anspruch nehmen. Verbraucher können wählen, ob sie die Leistung gemäß der hiesigen Garantie oder gemäß ihren gesetzlichen Verbraucherschutzrechten geltend machen.
b) "Verbraucher" im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht zum Weiterverkauf oder zur Weitergabe an Dritte im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit erworben hat.
c) Ansprüche auf Schadensersatz oder Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Garantiedauer
a) Für alle AM.PM Produkte, mit Ausnahme der in Absatz 4 dieser Garantiebedingungen aufgeführten Teile, gilt eine zusätzliche Garantie von 3 Jahren ab dem Datum des Verkaufs an den ersten Verbraucher.
b) Die Zusatzgarantie gilt nicht für Produkte, die für gewerbliche, öffentliche oder industrielle Zwecke verwendet werden.
c) Die Garantiezeit wird durch von AM.PM autorisierte Reparaturen oder durch den Austausch des Produkts oder einzelner Teile nicht verlängert oder erneuert.
Garantieservice
a) Der Verbraucher muss beweisen, dass die Garantie noch nicht abgelaufen ist. Voraussetzung für die Anerkennung eines Gewährleistungsanspruchs ist die Vorlage des Original-Kaufbelegs, aus dem das Kaufdatum hervorgeht und auf dem der Name des Verkäufers sowie die Anschrift und der Ort des Kaufs eindeutig angegeben sein müssen. Der Endkäufer hat jedoch auch das Recht, den Kauf und das Kaufdatum auf andere Weise nachzuweisen.
b) Die Beurteilung, ob die Produkte einen Fabrikationsfehler aufweisen, kann nur auf der Grundlage des Stands der Fertigungstechnik und/oder der technologischen Entwicklung zum Zeitpunkt ihrer Herstellung erfolgen.
c) Es liegt im alleinigen Ermessen von AM.PM zu entscheiden, ob und wie die Bearbeitung der Reklamation (Reparatur oder Ersatz) erfolgen soll. Nach dem Ermessen von AM.PM kann die Reparatur oder der Ersatz des Produkts durch AM.PM-Personal oder einen qualifizierten Auftragnehmer durchgeführt werden.
d) Es obliegt AM.PM, das Nichtvorhandensein von Herstellungsfehlern an den Produkten während des ersten Jahres ab dem Verkaufsdatum zu beweisen. Ab dem 2. Jahr ab dem Verkaufsdatum muss der Verbraucher einen Herstellungsfehler am Produkt nachweisen, um einen Anspruch geltend machen zu können.
e) Der Ersatz eines mangelhaften Produktes umfasst die kostenlose Lieferung und Montage eines neuen Produktes gleicher Art und Güte. Wird das mangelhafte Produkt zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Gewährleistung nicht mehr hergestellt, ist AM.PM berechtigt, ein gleichartiges Produkt zu liefern. Defekte Produkte, Komponenten oder Teile gehen nach dem Austausch in das Eigentum von AM.PM über.
Rechte und Ausnahmen
a) Der Verbraucher kann seine Rechte aus dieser Garantie geltend machen, indem er sich innerhalb der Garantiezeit schriftlich an AM.PM (AM.PM Europe GmbH, Torstr. 177, 10115 Berlin) oder an den Händler wendet, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat, und den Mangel am Produkt melden.
b) Der Kunde muss jeden Mangel an den Produkten innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels melden.
c) Voraussetzung für diese Garantie ist die bestimmungsgemäße Verwendung der AM.PM Produkte und deren fachgerechter Einbau, Installation und Wartung nach der Betriebsanleitung und den allgemein anerkannten Regeln der Technik, z.B. durch eine Fachwerkstatt oder einen autorisierten Fachbetrieb.
d) Die Garantie ist nicht gültig für:
- Alle Arten von Gummi- und Kunststoffdichtungen, O-Ringe, Membranen und Dichtungen
- LEDs, Lampen, Batterien (für elektronische Mischpulte)
- Rückschlagventile
- Flexibler Zulauf zu Mischern
- Belüfter
- Wasserhahn Perlatoren
- Alle Arten von Schaltern und Abzweigern
- Dusche und Duschköpfe
- Schläuche und Rohre, Schlauch- und Rohrverschraubungen
- Dunstabzugshauben und Düsen für Küchenmixer
- Bodenventile und Betätigungsmechanismen (im Lieferumfang des Mischers enthalten)
- Alle Arten von elektronischen und elektrischen Bauteilen
- Farbe und galvanotechnische Produkte
- Thermostatische Patronen
- WC-Sitze mit Deckel
- Einbau Spültaste
- Elektronischer Bidetdeckel
- Spülmechanismen für Keramikspülkästen und Unterputzspülkästen
e) Die Produkte sind nur für die Verwendung in Innenräumen bestimmt und dürfen keinen Umwelteinflüssen wie saurem Regen, aggressiven Substanzen aus der Atmosphäre, industrieller Verschmutzung, nicht für Sanitärprodukte vorgesehene Chemikalien, Pflanzensäften, Steinen, Salz sowie Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmungen und anderen Naturereignissen ausgesetzt werden.
f) Die Garantie ist ausschließlich auf Herstellungsfehler beschränkt. Es werden keine Gewährleistungsansprüche anerkannt, wenn Mängel an den Produkten auf die folgenden Umstände zurückzuführen sind:
- Zerstörung von Einweg- und Verbrauchsmaterialien. Verbrauch von anderen Materialien bei der Durchführung von Wartungs-, Diagnose- und Einstellarbeiten, Reinigung, Einstellung und Instandhaltung des Produkts.
- Normale Abnutzung aller Teile, natürliche Alterung und Verschlechterung der Beschichtung der Teile, der Lackierung, der Gummiteile und der Oberflächenbeschaffenheit infolge normaler Nutzung.
- Abweichungen in der Produktmaßen innerhalb der nach den technischen Vorschriften zulässigen Grenzen, die die bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte nicht verhindern.
- Geringfügige Unregelmäßigkeiten, die die Qualität, Leistung oder Funktionsfähigkeit des Produkts oder von Teilen davon nicht beeinträchtigen (z. B. schwache Geräusche, Knarren oder Vibrationen, die den normalen Betrieb begleiten). Defekte in der Oberfläche oder in der Lackierung oder Beschichtung, die ohne spezielle Diagnosemethoden nicht feststellbar sind. Defekte in der Oberfläche, in der Farbe und in der Beschichtung auf der Rückseite des Produkts, die bei normalem Gebrauch nicht sichtbar sind.
- Andere funktionelle Merkmale des Designs, die nicht den Anforderungen der technischen Vorschriften entsprechen, die in der Region gelten, in der die Produkte verkauft werden, wie z. B.: Lichtdurchlässigkeit von Glas und Kunststoff, Farbpalette und Farbtemperatur, Wärmeleitfähigkeit usw.
- Äußere Faktoren, für die der Hersteller (Verkäufer) der Produkte nicht verantwortlich ist, wie z. B. Druckschwankungen in den Wasserleitungen, Überspannungen im Stromnetz, Korrosion der Wasserleitungen, Wasserverschmutzung durch mechanische Verunreinigungen, chemische Zusammensetzung des Wassers, die nicht den Vorschriften entspricht, schlechte oder fehlende Wasseraufbereitung.
- Schäden und/oder Funktionsstörungen, die auf die Verwendung von nicht originalen Teilen, Geräten oder Ausrüstungen, die nicht vom Hersteller zugelassen sind, oder auf Reparatur-, Wartungs- und sonstige Arbeiten zurückzuführen sind, die von einer nicht zugelassenen Werkstatt durchgeführt wurden.
- Schäden und/oder Fehlfunktionen aufgrund von Eingriffen Dritter und der Installation von Geräten, die nicht vom Hersteller empfohlen werden.
- Schäden am Produkt, die durch Unfälle, Fahrlässigkeit, Vernachlässigung, unsachgemäße oder nicht rechtzeitige Pflege, Wartung (falls zutreffend), Missbrauch des Produkts oder seiner Komponenten, intensive Nutzung an öffentlichen Orten und nicht vom Hersteller genehmigte Modifikationen (Änderungen an der Konstruktion des Produkts) entstanden sind.
- Unvollständigkeit des Produkts, die nach der Lieferung des Produkts an den Käufer (oder seinen Vertreter) festgestellt wird.
- Jegliche Schäden (Abplatzungen, vollständiger oder teilweiser Bruch, Risse, Kratzer oder andere Schäden) am Produkt, die nach dem Verkauf (Übergabe) des Produkts an den Erstkäufer entstehen. Eine Ausnahme von dieser Regel bildet die vollständige oder teilweise Zerstörung (Integritätsfehler) des Produkts und seiner Komponenten, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler des Produkts (seiner Komponenten) zurückzuführen ist.
- Kosten, die dadurch entstehen, dass die Produkte nicht genutzt werden können, Zeitverluste, Treibstoffkosten, Telefonkosten, Transportkosten (die nicht mit der Lieferung der Produkte zusammenhängen), Einkommensverluste und andere wirtschaftliche Verluste.
- Feuchtigkeitskondensation auf den Oberflächen der Produkte.
- Fehler und ihre Folgen, die sich daraus ergeben, dass andere Fehler nicht rechtzeitig behoben werden, nachdem sie entdeckt wurden.
- Schäden, die sich aus dem Versagen von Teilen ergeben, für die die Garantiezeit aufgrund der in diesen Garantiebedingungen festgelegten Regeln verjährt ist.
- Leichte Abweichungen im Farbton der Farbe, der Beschichtung der Produkte, die durch die optischen Effekte unterschiedlicher Beleuchtung, Sicht und anderer Faktoren verursacht werden.
- Abrieb von Farbe oder anderen dekorativen Beschichtungen von Teilen an den Kontaktflächen von zusammenwirkenden Teilen, an Stellen, die mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen, die bei normalem Gebrauch des Produkts auftreten.
- Mängel an den Produkten, die sich aus der Nichteinhaltung der Installations- und Betriebsanweisungen hinsichtlich der Positionierung der Produkte im Raum im Verhältnis zu anderen Gegenständen, Wänden usw. ergeben.
- Defekte, die durch die Ablagerung von Salzen, Rost, Zunder, Fremdkörpern, Schäden durch Säuren, Schleifmittel, Laugen, Lösungsmittel, chlorhaltige Stoffe und andere Arten von chemischen Angriffen verursacht werden.
- Verunreinigung der dekorativen Beschichtung mit langlebigen Haushalts- und Industriefarbstoffen, Farben und anderen chemischen und biologischen Substanzen mit färbenden Eigenschaften.
- Verluste, die bei der Behebung von Fabrikationsfehlern entstehen, wenn die Teile und Komponenten des Produkts für Demontage, Austausch und/oder Reparatur nicht frei zugänglich sind.
g) Zur Geltendmachung der Gewährleistung hat der Kunde AM.PM Zugang zum Produkt zu gewähren, AM.PM oder ihren Auftragnehmern die Durchführung von Gewährleistungsmaßnahmen zu ermöglichen und die Demontage, Zerlegung und Reparatur des Produkts zu genehmigen. Erfüllt der Kunde die vorgenannten Bedingungen nicht, setzt AM.PM die Gewährleistungspflicht dieser Garantie aus, bis der Kunde den erforderlichen Zugang und die erforderliche Genehmigung erteilt hat.
h) In jedem Einzelfall prüft AM.PM die Einhaltung der Garantiebedingungen und die Gründe für die Erfüllung des Anspruchs des Verbrauchers. Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass AM.PM für das Auftreten eines Mangels am Produkt nicht verantwortlich ist, der Verkäufer, der das Produkt verkauft hat, oder das im Anspruch des Verbrauchers genannte Ereignis nicht von dieser Garantie abgedeckt ist, gehen die Kosten für die Lieferung und den Transport des Produkts zu Lasten des Verbrauchers. Darüber hinaus trägt der Verbraucher die Kosten, einschließlich der Arbeitskosten, die bei der Überprüfung des Produkts anfallen, sowie die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau des Produkts. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand. Wünscht der Verbraucher, nachdem er über das Fehlen der Garantie und die voraussichtlichen Reparaturkosten informiert wurde, das Produkt reparieren zu lassen, so hat er auch die Kosten für Ersatzteile und Arbeit zu tragen.
i) Wenn die Ware bei der Lieferung keinen Mangel aufweist, ist AM.PM berechtigt, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob der Mangel aus Kulanz behoben wird. In diesem Fall hat der Verbraucher keinen Rechtsanspruch auf Beseitigung des Mangels. Die Bedingungen der Kulanz von AM.PM sind nicht standardisiert und werden mit dem Verbraucher von Fall zu Fall ausgehandelt.
Sonstiges
a) AM.PM. haftet nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantie für unwirksam oder undurchführbar erklärt werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt.